110 Euro-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen 2026: Was gilt, was ist neu?
TL;DR
Für Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflug, Sommerfest oder Weihnachtsfeier gilt auch 2026 ein Freibetrag von 110 Euro brutto pro teilnehmender Person, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Neu ist seit dem 1. Januar 2026: Kosten über 110 Euro dürfen nur noch pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Feiern nur für ausgewählte Mitarbeitende werden dadurch deutlich teurer.
Das Wichtigste in Kürze (Stand: September 2026)
- Der Freibetrag beträgt weiterhin 110 Euro brutto pro Person und Veranstaltung. Eine Erhöhung auf 150 Euro wurde nicht umgesetzt.
- Er gilt für höchstens zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr.
- Alle Kosten zählen mit: Essen, Getränke, Location, Programm, organisierte Anreise, Begleitpersonen.
- Neu seit 1. Januar 2026: Die 25-Prozent-Pauschalsteuer ist nur noch möglich, wenn alle Beschäftigten des Betriebs oder einer Einheit eingeladen sind.
- Eine ganze Abteilung darf allein feiern. Eine Auswahl nach Rang oder Leistung verliert Freibetrag und Pauschalierung.
- Bei der Umsatzsteuer ist die 110-Euro-Grenze eine Freigrenze: Darüber entfällt der Vorsteuerabzug komplett.
- Für die Weihnachtsfeier gilt: Geschenke auf der Feier zählen mit, und eine fällige Pauschalsteuer muss bis Ende Februar des Folgejahres abgeführt sein.
Wenn Firmen bei uns ein Teamevent oder eine Weihnachtsfeier buchen, fällt das Wort „Freibetrag“ praktisch nie. Im Gespräch geht es um Termin, Gruppengröße und Ort, oft auch um das Essen danach, während die Steuerfrage erst später in der Buchhaltung auftaucht.
Dabei spielen wir häufig gar nicht für eine ganze Firma. Gerade bei größeren Unternehmen bucht oft nur ein Teil davon, zum Beispiel das Marketing-Team. Und genau für solche Gruppen hat sich beim Freibetrag für Betriebsveranstaltungen 2026 etwas geändert – nicht am Betrag selbst, wohl aber an den Bedingungen drumherum.
Was ist der 110-Euro-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen?
Der 110-Euro-Freibetrag ist der Betrag, den ein Arbeitgeber pro Person und Betriebsveranstaltung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ausgeben darf. Geregelt ist er in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG.
Ohne diese Regel wäre die Einladung zur Feier ein geldwerter Vorteil und damit Arbeitslohn. Als Betriebsveranstaltung gilt eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Typische Beispiele sind Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und Jubiläumsfeiern. Ob Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat einlädt, spielt keine Rolle.
Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Finden mehr statt, darf der Arbeitgeber wählen, für welche zwei er gilt. Wichtig ist der Unterschied zur Freigrenze: Wer die 110 Euro überschreitet, versteuert nur den Teil darüber, nicht den gesamten Betrag.
Die Regeln 2026 auf einen Blick
| Regel | Stand 2026 |
|---|---|
| Höhe des Freibetrags | 110 Euro brutto pro Person und Veranstaltung |
| Anzahl begünstigter Veranstaltungen | 2 pro Jahr |
| Voraussetzung Freibetrag | Offen für alle Beschäftigten des Betriebs oder einer Einheit |
| Pauschalsteuer über 110 Euro | 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer, sozialversicherungsfrei |
| Voraussetzung Pauschalsteuer | Neu seit 1.1.2026: offen für alle Beschäftigten des Betriebs oder einer Einheit |
| Umsatzsteuer | Freigrenze 110 Euro: darüber kein Vorsteuerabzug |
Was zählt alles zu den 110 Euro?
Zu den 110 Euro zählen alle Kosten der Veranstaltung, einschließlich Umsatzsteuer. Hier passiert der häufigste Rechenfehler.
Dazu gehören Essen und Getränke, Location, Rahmenprogramm, Dekoration und Geschenke vor Ort. Organisiert die Firma die Anreise, etwa per Bus, zählt auch die mit. Die Gesamtkosten werden zu gleichen Teilen auf alle tatsächlich anwesenden Teilnehmenden verteilt.
Bringt jemand eine Begleitperson mit, wird ihm deren Anteil zugerechnet. Einen zweiten Freibetrag gibt es dafür nicht. Kostet die Feier 100 Euro pro Kopf, liegt der Mitarbeiter mit Begleitung bei 200 Euro. Davon bleiben 110 Euro steuerfrei, 90 Euro nicht.
Ein Punkt wird oft übersehen: Kurzfristige Absagen erhöhen den Betrag für alle anderen. Der Bundesfinanzhof hat 2021 entschieden, dass die Kosten auf die tatsächlich Anwesenden verteilt werden, nicht auf die Angemeldeten. Wer knapp kalkuliert, sollte deshalb vorher klären, bis wann sich die Teilnehmerzahl beim Caterer oder Eventanbieter noch reduzieren lässt.
Was hat sich 2026 beim Freibetrag für Betriebsveranstaltungen geändert?
Der Betrag hat sich 2026 nicht geändert, wohl aber die Regel zur Pauschalversteuerung. Eine Anhebung auf 150 Euro stand zwar im Entwurf des Wachstumschancengesetzes. Sie wurde aber gestrichen. Auch die aktuellen Entwürfe zum Jahressteuergesetz 2026 und zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sehen keine Erhöhung vor.
Liegen die Kosten über 110 Euro, kann der Arbeitgeber den übersteigenden Teil pauschal mit 25 Prozent versteuern. Die Mitarbeitenden merken davon nichts, und Sozialversicherungsbeiträge fallen darauf nicht an.
2024 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass diese Pauschalierung auch bei Feiern für einen begrenzten Kreis möglich ist, etwa nur für Führungskräfte (Urteil vom 27.03.2024, VI R 5/22). Der Gesetzgeber hat das mit dem Steueränderungsgesetz 2025 korrigiert. Seit dem 1. Januar 2026 ist die 25-Prozent-Pauschale nur noch möglich, wenn die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Darf nur ein Team feiern, ohne den Freibetrag zu verlieren?
Ja, wenn alle Beschäftigten dieses Teams oder dieser Abteilung eingeladen sind. Die Finanzverwaltung erkennt ausdrücklich Veranstaltungen für eine einzelne Organisationseinheit an, etwa eine Abteilung (BMF-Schreiben vom 14.10.2015). Lädt ein Unternehmen also das komplette Marketing-Team ein, bleiben Freibetrag und Pauschalierung möglich.
Anders sieht es aus, wenn der Kreis nach Rang oder Leistung ausgewählt wird. Eine Feier nur für die Teamleitungen aller Abteilungen fällt darunter. Ebenso ein Ausflug nur für die umsatzstärksten Mitarbeitenden. In solchen Fällen gibt es seit 2026 weder den Freibetrag noch die 25-Prozent-Pauschale.
Übrig bleibt dann die individuelle Versteuerung über die Gehaltsabrechnung oder eine Pauschalierung nach § 37b EStG mit 30 Prozent. Bei beiden Wegen fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an. Das Event wird für das Unternehmen damit spürbar teurer.
Für die Planung heißt das: Laden Sie lieber die ganze Einheit ein als eine Auswahl daraus. Und bewahren Sie die Einladung so auf, dass später nachvollziehbar ist, wer eingeladen war. Ob am Ende jemand absagt, ist für diese Frage unerheblich. Entscheidend ist, dass alle hätten kommen dürfen.
Was passiert, wenn das Event mehr als 110 Euro pro Person kostet?
Dann wird nur der Betrag über 110 Euro steuerpflichtig, und der Arbeitgeber kann ihn pauschal versteuern. Ein Beispiel: Das Sommerfest kostet 150 Euro pro Person und steht allen offen. 40 Euro liegen über dem Freibetrag. Pauschal versteuert sind das 10 Euro Lohnsteuer pro Kopf, dazu 55 Cent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Einen Haken gibt es bei der Umsatzsteuer. Dort wirkt die 110-Euro-Grenze als Freigrenze, das hat der Bundesfinanzhof 2023 bestätigt (Urteil vom 10.05.2023, V R 16/21). Bleibt die Feier darunter, kann das Unternehmen die Vorsteuer aus den Rechnungen ziehen. Liegt sie darüber, entfällt der Vorsteuerabzug komplett, nicht nur für den übersteigenden Teil.
Was gilt beim Freibetrag für die Weihnachtsfeier?
Für die Weihnachtsfeier gelten dieselben Regeln wie für jede andere Betriebsveranstaltung. Weil sie am Ende des Jahres liegt, stellen sich aber ein paar Fragen, die im Sommer noch keine Rolle spielen.
Die erste betrifft die Zahl der Feiern. Hat es in diesem Jahr schon ein Sommerfest und einen Betriebsausflug gegeben, ist die Weihnachtsfeier bereits die dritte Veranstaltung. Der Freibetrag gilt aber nur für zwei davon, und der Arbeitgeber kann wählen, für welche. Sinnvoll ist es meist, ihn für die beiden teuersten Anlässe zu nutzen. Die dritte Feier lässt sich dann immer noch pauschal versteuern, sofern sie allen offensteht.
Die zweite betrifft Geschenke. Werden auf der Feier Präsente verteilt, zählen sie nach Auffassung der Finanzverwaltung zu den Kosten der Veranstaltung und damit in die 110 Euro hinein. Ein Weihnachtsgeschenk für 30 Euro lässt also entsprechend weniger Spielraum für Essen und Programm.
Die dritte ist eine Frist. Wird ein Teil der Kosten pauschal versteuert, muss die Pauschalsteuer spätestens bis Ende Februar des Folgejahres abgeführt sein, damit der Betrag sozialversicherungsfrei bleibt. So hat es das Bundessozialgericht 2024 entschieden (Urteil vom 23.04.2024, B 12 BA 3/22 R). Bei einer Feier kurz vor Weihnachten ist das Zeitfenster also kürzer, als es zunächst wirkt.
Und schließlich: Auch eine Weihnachtsfeier, die online stattfindet, kann eine begünstigte Betriebsveranstaltung sein. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern dass alle eingeladen sind und gemeinsam gefeiert wird. Für Teams mit mehreren Standorten ist das eine echte Option, etwa mit unserer Online-Spielshow Das Duell – Virtuell ab 9,90 Euro netto, also 11,78 Euro brutto pro Person.
Welches Teamevent passt realistisch in 110 Euro brutto?
Ein Teamevent plus Abendessen passt in den meisten Fällen in 110 Euro brutto, wenn man mit Bruttopreisen rechnet. Eventanbieter nennen ihre Preise für Firmen meist netto. Für den Freibetrag zählt aber der Bruttopreis. Auf jeden Nettopreis kommen also 19 Prozent Umsatzsteuer.
Ein Rechenbeispiel mit unseren eigenen Formaten: die Spielshow Das Duell – Live kostet ab 32,90 Euro netto pro Person. Brutto sind das 39,15 Euro, Anfahrt und Aufbau durch unser Team inklusive. Die digital moderierte Stadtrallye Findet Fritz liegt ab 16,90 Euro netto, also 20,11 Euro brutto.
Je nach Format bleiben damit rund 70 bis 90 Euro für Essen, Getränke und Location, und für ein gemeinsames Abendessen reicht das in den meisten Städten gut. Knapp wird es erst, wenn eine teure Location, eine Übernachtung oder eine lange Busfahrt hinzukommt. Dann lohnt es sich, vorher mit der Buchhaltung zu klären, ob die Pauschalsteuer einkalkuliert wird. Die Teilnehmerzahl lässt sich bei uns übrigens bis sieben Tage vor dem Event kostenfrei reduzieren. Das hilft, wenn Absagen den Pro-Kopf-Betrag nach oben treiben würden.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, BMF-Schreiben vom 14.10.2015 (Amtliches Lohnsteuer-Handbuch), BFH-Urteile VI R 31/18 (29.04.2021), V R 16/21 (10.05.2023), VI R 5/22 (27.03.2024); BSG-Urteil B 12 BA 3/22 R (23.04.2024).
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 19. September 2026). Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Städte-Schatzsuche ist Eventveranstalter, keine Steuerberatung. Wie eine konkrete Veranstaltung steuerlich zu behandeln ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrer Lohnbuchhaltung. Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung können sich ändern.
Fragen & Antworten
Wurde der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen 2026 erhöht?
Nein. Er liegt weiterhin bei 110 Euro brutto pro Person und Veranstaltung, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Eine geplante Erhöhung auf 150 Euro wurde nicht umgesetzt.
Was ist 2026 bei Betriebsveranstaltungen neu?
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Pauschalversteuerung mit 25 Prozent nur noch möglich, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Damit hat der Gesetzgeber ein BFH-Urteil aus 2024 korrigiert.
Gilt der Freibetrag auch, wenn nur eine Abteilung feiert?
Ja, wenn alle Mitarbeitenden dieser Abteilung eingeladen sind. Wird dagegen nach Hierarchie oder Leistung ausgewählt, entfallen sowohl der Freibetrag als auch die 25-Prozent-Pauschalversteuerung.
Sind die 110 Euro brutto oder netto?
Brutto. Die Umsatzsteuer ist im Betrag enthalten. Nettopreise von Anbietern müssen also mit 19 Prozent Umsatzsteuer hochgerechnet werden.
Zählt das Teamevent selbst zu den 110 Euro?
Ja. Rahmenprogramm, Essen, Getränke, Location und organisierte Anreise werden zusammengerechnet und auf die tatsächlich anwesenden Teilnehmenden verteilt.
Was passiert, wenn Mitarbeitende kurzfristig absagen?
Die Kosten verteilen sich dann auf weniger Personen, der Betrag pro Kopf steigt. Maßgeblich sind die tatsächlich Anwesenden, nicht die Angemeldeten (BFH, Urteil vom 29.04.2021, VI R 31/18).
Was kostet es, wenn die Feier teurer als 110 Euro ist?
Der übersteigende Betrag kann pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei 150 Euro pro Kopf sind das 10 Euro Lohnsteuer plus 55 Cent Solidaritätszuschlag pro Person. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung allen offensteht.
Zählen Geschenke auf der Weihnachtsfeier zum Freibetrag?
Geschenke, die im Rahmen der Feier überreicht werden, gehören zu den Kosten der Veranstaltung und werden in die 110 Euro pro Person eingerechnet.
Sie planen einen Betriebsausflug oder Ihre Weihnachtsfeier und möchten wissen, was das Teamevent brutto kostet? Schreiben Sie uns kurz Ihre Gruppengröße, wir rechnen es Ihnen aus.

Über den Autor: Stephan Goedecke
Gründer und Inhaber der Städte-Schatzsuche und seit 2010 in der Eventbranche aktiv. Er hat unzählige Teamevents, Junggesellenabschiede und Gruppenveranstaltungen in Hamburg, Bremen und ganz Deutschland begleitet.